Änderung der Benutzungsordnung der Grillhütte
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.10.2024 die Änderung der Benutzungsordnung der Grillhütte beschlossen. Es wurden folgende Änderungen aufgenommen.
Die Nutzungsgebühr beträgt
Tarif | für in Singhofen wohnhafte Personen | für nicht in Singhofen wohnhafte Personen |
24 Stunden (nach Vereinbarung) | 60,00 Euro | 75,00 Euro |
Wochenende (Freitag bis Sonntag) | 120,00 Euro | 150,00 Euro |
Die Wasserkosten betragen pro angefangene 100 Liter 3,00 Euro, die Stromkosten pro angefangene kWh 3,00 Euro.
Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn die Buchungsanfrage per E-Mail bestätigt wurde und die bei der Buchung fällige Anzahlung in Höhe von 50,00 innerhalb von 8 Tagen Euro geleistet wurde.
Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis zu 14 Tage vor Mietbeginn möglich, im anderen Fall wird die geleistete Anzahlung nicht erstattet.
Die weiteren Regelungen der Benutzungsordnung können auf der Seite Freizeit und Tourismus eingesehen werden.